Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma Raphael Fenner
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Dienst- und Werkleistungen (insbesondere Inspektionen, Thermografie, Vermessungen sowie Foto- und Filmaufnahmen) zwischen Raphael Fenner, handelnd unter der Marke DERAY (im Folgenden „Auftragnehmer" genannt), und dem Auftraggeber (im Folgenden „Kunde" genannt).
Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) als auch gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB).
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsgegenstand und rechtliche Einordnung
Der Auftragnehmer erbringt Drohnen-Dienstleistungen mittels unbemannter Luftfahrtsysteme (UAS). Das Portfolio umfasst branchenübergreifende Einsätze wie optische Inspektionen (RGB), Thermografie (IR), Vermessungen sowie Einsätze mit Zusatzbeleuchtung an Gebäuden, Photovoltaik- und Windkraftanlagen. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot.
Einsatz von Subunternehmern: Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten qualifizierte Dritte (z. B. andere zertifizierte Drohnenpiloten) einzusetzen.
Dienst- vs. Werkvertrag: Soweit der Auftrag lediglich die Durchführung von Drohnenflügen und die unkommentierte Übergabe von Rohdaten umfasst, handelt es sich um einen Dienstvertrag (§ 611 BGB). Beinhaltet der Auftrag die Erstellung eines konkreten, bearbeiteten Ergebnisses (z. B. 3D-Modell, geschnittenes Video, finaler Inspektionsbericht), liegt ein Werkvertrag (§ 631 BGB) vor.
Kein Gutachten: Soweit der Auftragnehmer Berichte oder Auswertungen erstellt, spiegeln diese die fachliche Einschätzung basierend auf den erhobenen optischen und thermografischen Sensordaten wider. Diese Berichte stellen ausdrücklich keine rechtsverbindlichen Sachverständigengutachten dar. Sie dienen der Lokalisierung potenzieller Auffälligkeiten und ersetzen in keinem Fall elektrotechnische, statische oder akustische Messungen und Prüfungen durch entsprechend zertifizierte Fachbetriebe vor Ort.
§ 3 Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt durch die Annahme eines Angebots des Auftragnehmers durch den Kunden zustande. Dies kann mündlich, in Textform (z. B. per E-Mail) oder durch Unterzeichnung eines Auftragsformulars vor Ort erfolgen.
§ 4 Leistungserbringung, Wettervorbehalt und Höhere Gewalt
Wetterbedingungen: Drohnenflüge sind wetterabhängig. Für spezielle Einsätze wie thermografische PV-Inspektionen müssen zwingend physikalische Mindestvoraussetzungen gegeben sein (z. B. Sonneneinstrahlung von mind. 600 W/m², Wind unter 4 m/s, trockene Module, kein Nebel).
Höhere Gewalt (Force Majeure): Unvorhersehbare Ereignisse wie Höhere Gewalt, Streiks, behördliche Flugverbote, Pandemien oder extreme Wetterbedingungen, die einen sicheren Aufstieg unmöglich machen, befreien den Auftragnehmer für die Dauer der Störung von seiner Leistungspflicht.
Behördliche Genehmigungen und spontane Flugverbote: Der Vertrag steht unter dem Vorbehalt, dass erforderliche behördliche Aufstiegserlaubnisse rechtzeitig erteilt werden. Wird eine Genehmigung durch die Luftfahrtbehörden verweigert oder untersagen Polizei bzw. Sicherheitsbehörden den Flug spontan vor Ort (z. B. wegen aktueller Sicherheitslage), sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Ein kostenfreier Ersatztermin wird angestrebt. Schadensersatzansprüche sind in diesem Fall – vorbehaltlich der Haftungsregelungen in § 9 dieser AGB – ausgeschlossen.
Entscheidungsgewalt des Piloten (PIC): Der Auftragnehmer plant den Flug im Vorfeld anhand verfügbarer Daten (z. B. Kartenmaterial). Ergeben sich vor Ort abweichende Gegebenheiten, die bei der Vorprüfung am Computer nicht erkennbar waren (z. B. temporäre Hindernisse, Baukräne, unerwartete Nähe zu unbeteiligten Personen), oder stören Dritte den Flugbetrieb, entscheidet der Pilot am Einsatztag als verantwortlicher Luftfahrzeugführer abschließend über die sichere flugtechnische Durchführbarkeit. Muss ein Flug aus diesen Sicherheitsgründen abgebrochen oder verschoben werden, wird ein Ersatztermin vereinbart. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen derartigen Verzögerungen sind – vorbehaltlich der Haftungsregelungen in § 9 dieser AGB – ausgeschlossen.
Lieferfristen: Fristen für die Übergabe von Daten oder Berichten werden individuell vereinbart. Sofern keine explizite Frist vereinbart wurde, stellt der Auftragnehmer dem Kunden die finalen Ergebnisse spätestens 4 Wochen nach dem erfolgten Flug zur Verfügung.
§ 5 Mitwirkungspflichten und Freistellung
Der Kunde stellt sicher, dass der Auftragnehmer am Einsatztag rechtmäßig Zugang zum Start- und Landeplatz sowie zum Inspektionsobjekt hat.
Einholung von Genehmigungen: Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, etwaige erforderliche Zustimmungen von Grundstückseigentümern, Mietern oder Nachbarn (z. B. bei Überflug fremder Grundstücke) vorab einzuholen.
Freistellungsklausel: Verletzt der Kunde diese Mitwirkungspflichten (z. B. durch fehlende Einverständniserklärungen Dritter) und wird der Auftragnehmer daraufhin von Dritten wegen der Verletzung von Eigentums-, Urheber- oder Persönlichkeitsrechten in Anspruch genommen, stellt der Kunde den Auftragnehmer von sämtlichen hieraus resultierenden berechtigten Ansprüchen und den Kosten der angemessenen Rechtsverteidigung frei.
Ausfallhonorar: Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach (z. B. fehlende Einverständniserklärung von Nachbarn) und muss ein Einsatz vor Ort aus diesem Grund abgebrochen werden, ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Ausfallpauschale in Höhe der Anfahrtskosten sowie 50 % der vereinbarten Netto-Auftragssumme in Rechnung zu stellen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist.
§ 6 Preise, Zahlungsbedingungen und Verzug
Für Verbraucher (B2C) verstehen sich alle Preise als Bruttopreise inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Für Unternehmer (B2B) verstehen sich die Preise als Nettopreise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
Verzug: Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) sowie ggf. eine Mahnpauschale zu fordern.
§ 7 Urheberrecht und Nutzungsrechte
Dem Auftragnehmer stehen die Urheberrechte an allen im Rahmen des Auftrags erstellten Lichtbildern, Filmwerken und Auswertungen nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) zu.
Der Auftragnehmer räumt dem Kunden die einfachen, räumlich und zeitlich unbeschränkten Nutzungsrechte für den vertraglich vorausgesetzten Zweck ein. Eine kommerzielle Weiterveräußerung an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
Eigentumsvorbehalt: Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung. Bis zur vollständigen Bezahlung ist dem Kunden die Nutzung der überlassenen Daten und Berichte untersagt.
Sofern der Kunde hierzu ausdrücklich eingewilligt hat (z. B. durch Aktivierung der entsprechenden Option bei Auftragserteilung), ist der Auftragnehmer berechtigt, die im Rahmen des Auftrags erstellten Aufnahmen in anonymisierter Form für eigene Werbe-, Marketing- und Referenzzwecke zu verwenden. Die Anonymisierung stellt sicher, dass keine personenbezogenen Daten des Kunden oder des genauen Standorts erkennbar sind.
§ 8 Gewährleistung und Mängelansprüche (bei Werkverträgen)
Soweit ein Werkvertrag vorliegt, gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte mit folgenden Modifikationen:
- Für Unternehmer (B2B): Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Abnahme. Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, trifft ihn die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht (§ 377 HGB).
- Einschränkungen in der Datenqualität, die auf nicht vorhersehbare, suboptimale Wetterbedingungen zurückzuführen sind und über die der Kunde im Vorfeld oder vor Ort aufgeklärt wurde, stellen keinen Sachmangel dar.
§ 9 Haftungsbeschränkung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Bei der leicht fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
Vorbehaltlich der in Absatz 1 geregelten unbeschränkten Haftung wird für mittelbare Schäden, die dem Kunden dadurch entstehen, dass er basierend auf der gutachterlich unverbindlichen Ersteinschätzung des Auftragnehmers (§ 2 Abs. 3) weiterführende bauliche oder finanzielle Entscheidungen trifft, keine Haftung übernommen.
§ 10 Datenschutz (DSGVO)
Die Verarbeitung personenbezogener Daten (z. B. zur Vertragsabwicklung oder im Rahmen der Drohnenaufnahmen) erfolgt streng nach den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Detaillierte Informationen hierzu finden sich in der separaten Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.
Sofern der Auftragnehmer im B2B-Bereich Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, wird bei Bedarf ein separater Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen.
§ 11 Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen und Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Der Kunde wird hierüber in einer separaten Widerrufsbelehrung vollumfänglich informiert.
Erlöschen des Widerrufsrechts: Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Dienstleistungsvertrag vorzeitig, wenn der Auftragnehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer verliert.
§ 12 Streitbeilegung (Information für Verbraucher)
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit.
§ 13 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt dies nur insoweit, als der gewährte Schutz durch zwingende verbraucherschützende Vorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht entzogen wird.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Dortmund.
Es greifen die gesetzlichen Regelungen (§ 306 BGB), falls eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam ist.
